Beratung Erbschaften und Nachfolge
Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten klären? Sie wurden vom Finanzamt aufgefordert eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung abzugeben? Sie möchten ein Testament aufsetzen und dabei die Erbschaftsteuer optimal gestalten? Sie möchten Ihre Unternehmensnachfolge steueroptimal gestaltet wissen?
Die Erbschaftsteuer war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand bundesverfassungsrechtlicher Entscheidungen. Der Gesetzgeber hat mit einem neuen Gesetz (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz v. 9.11.2016) auf das letzte Urteil vom Bundesverfassungsgericht (1 BvL 21/12 v. 17.12.2014) reagiert und umfangreiche Neuerungen in das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz aufgenommen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich beraten wir Sie ganzheitlich zu erbrechtlichen, ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen. Dabei zählen zu unseren Mandanten zahlreiche Steuerpflichtige mit einem umfangreichen Immobilienbesitz oder Inhaber große Konzerngesellschaften, die wir bei der Nachfolgeplanung und deren Abwicklung betreut haben.
Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei zu Lebzeiten z.B. durch Schenkungen und steueroptimale Testamente sowie auch nach dem Erbanfall z.B. durch Ausschlagung der Erbschaft oder Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs möglich.
Falls Sie Fragen zu Thema Erbschaftsteuer und Nachfolgeplanung haben oder in einem unverbindlichen Erstgespräch mehr über unsere Leistungen in Erfahrung bringen wollen, dann kontaktieren Sie uns.
Leistungen im Überblick (Auszug):
- Konzeption und Umsetzung steueroptimierter Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
- Bewertung von Immobilienvermögen und Unternehmenswerten (Unternehmensbewertung nach IDW S 1)
- Einsprüche gegen Erbschaftsteuerbescheide und Schenkungsteuerbescheide
- Gestaltung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen