Beratung Steuerstrafrecht und Abwehrberatung
Das Finanzamt droht mit einem Steuerstrafverfahren oder Bußgeldverfahren? Im Rahmen einer Betriebsprüfung drohen erhebliche Nachzahlungen festgesetzt zu werden? Oder die Steuerfahndung bzw. der Zoll wird aktiv?
Wir identifizieren für Sie Ihre steuerrechtlichen Risiken und beraten Sie dahingehend, dass diese vermieden werden. Ist eine Konfliktsituation eingetreten, so setzten wir uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei handeln wir professionell mit den Behörden zusammen und sorgen für ein Verhandlungsklima, bei dem Ihre Interessen bestmöglich zur Geltung kommen.
Für die strafrechtliche Betreuung kooperieren wir eng mit ausgewählten Rechtsanwälten, die spezialisiert sind auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts, Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts sowie steuerlichen Verfahrensrechts.
Falls Sie Fragen zum Thema Steuerstrafrecht und Abwehrberatung haben oder in einem unverbindlichen Erstgespräch mehr über unsere Leistungen in Erfahrung bringen wollen, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Leistungen im Überblick (Auszug):
- Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren)
- Tatsächlichen Verständigungen in Haftungs- und Vollstreckungsverfahren
- Selbstanzeigen
- Betreuung risikobehafteter Betriebsprüfungen
- Betreuung von abgabenrechtlichen Konfliktsituationen (festgefahrenen Verhandlungssituationen und/oder unkooperativen Behördenmitarbeitern)